Arbeitsrecht in Hamburg Beratung durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht

Wir lösen sowohl individuelle, arbeitsrechtliche Probleme, als auch Fragen des kollektiven Arbeitsrechts gleichermaßen. Sie können unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht als Arbeitnehmer, Betriebsrat oder Arbeitgeber ansprechen.
Um sicher zu gehen, dass Sie den Rat eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht benötigen, bieten wir Ihnen zum Einstieg in die Lösung Ihres Problems unsere kostenlose Soforthilfe im Arbeitsrecht.

Arbeitnehmer vertreten wir in der Regel in Kündigungsschutzverfahren bei Kündigung, Änderungskündigung oder in anderen Verfahren vor dem Arbeitsgericht, wie z.B. bei Versetzung, Abmahnung, Mobbing, ausstehendem Gehalt oder fehlendem Arbeitszeugnis. Wir beraten zum Arbeitsvertrag, zur Arbeitszeitregelung, Elternzeit, Teilzeitansprüchen, Einhaltung von Betriebsvereinbarungen und Betriebsordnung.

Betriebsräte beraten wir in allen kollektiven Fragen des Arbeitsrechts, bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Interessenvereinbarungen, Sozialplänen, in Schlichtungsverfahren und vor der Einigungsstelle.

Für Arbeitgeber entwerfen wir Arbeitsverträge, Betriebsordnungen, Interessenvereinbarungen und Sozialpläne anhand der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Wirtschaftsrecht Chancen erkennen, Risiken managen

Unsere Mandanten begleiten wir dabei, die Wertschöpfungskette ihres Geschäfts dauerhaft zu sichern, Chancen zu erkennen und rechtssicher auszugestalten.

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen bei allen wirtschaftlich relevanten Rechts- und Strategiefragen im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Internet/-IT-Recht (und hier insbesondere die Gestaltung von Software-Verträgen), gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Markenrecht, Wettbewerbs- und Presserecht.

Im Handels- und Gesellschaftsrecht kümmern wir uns um die Gestaltung Ihrer Verträge. Auf Wunsch überarbeiten wir Ihre Gesellschaftsverträge, führen notwendige Anpassungen durch und setzen Ihre Interessen durch. Natürlich beraten wir Sie gerne bezüglich bestehender Gesellschaftsverträge, wie diese auszulegen sind und welche Rechte Sie aus den Verträgen herleiten können. Kontaktieren Sie uns unverbindlich im Rahmen unseres Angebots der Soforthilfe und schildern uns Ihr Problem. Wir skizzieren Ihnen, wie Sie es lösen können.

Im allgemeinen Zivilrecht handelt es sich sehr oft um Auseinandersetzungen von Parteien aufgrund getroffener Vereinbarungen, die im Streitfall in Frage gestellt werden. Unsere Anwälte haben die rechtliche Expertise und den kaufmännischen Blick für das Wesentliche. Wir unterstützen Sie in den relevanten Fragen des Zivil- bzw. Wirtschaftsrechts.

Nationales & Internationales Vertragsrecht Global agieren - Verträge gestalten

Digitale Transformation und zunehmend globale Strukturen bei der Herstellung, Vertrieb und Kommunikation von Produkten und Dienstleistungen sind die Haupttreiber des wirtschaftlichen Wachstums unserer Gesellschaft. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Durchsetzung von grenzübergreifenden Vertragsbeziehungen. Besonderes Augenmerk richten wir auf wirtschaftlich-pragmatische Lösungen. Der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten und dessen rechtliche Absicherung ist unser Anliegen.

Kanzlei Alster, Tel. 0800 - 100 666 700

Firmenservice Recht Erfahrung und Spezialwissen für Ihr Unternehmen

Durch unsere langjährige Beratungstätigkeit für Unternehmen in Hamburg haben wir uns auf deren Anforderungen optimal eingestellt. Aus unserer Erfahrung heraus haben wir mit unserem Spezialwissen in den Bereichen Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mietrecht (gewerblich) sowie Gewerblicher Rechtsschutz ein funktionierendes Konzept entwickelt.

Ihre Rechtsabteilung in der Kanzlei Alster

Das heißt, wir stehen Ihrem Unternehmen wie eine Rechtsabteilung durchgehend zur Seite bei allen Fragen zu den aufgeführten Spezialgebieten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mietrecht sowie natürlich anderen zivilrechtlichen Fragen. Wir beantworten Ihre Fragen, bevor Probleme entstehen und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

Ihr Vorteil: Sie vermeiden rechtliche Probleme im Ansatz, gewinnen objektive Kriterien für Ihre unternehmerische Entscheidungsfindung und können mit unserer Hilfe z.B. Verträge, die Mitarbeiterstruktur oder Ihre Unternehmensform schnell und flexibel gestalten.

Wir bringen unser Spezialwissen in Ihr Unternehmen ein. Ganz individuell, nach Ihrem Bedarf.

Die dauerhafte Firmenberatung regeln wir gemeinsam in einem Beratervertrag. Die Honorierung erfolgt monatsweise. Die Aufwandspauschale stimmen wir in einem gemeinsamen Gespräch auf ihr Unternehmen und das konkrete Leistungsspektrum ab.

Marken, Copyrights, IT Schutz und Verwertung von geistigem Eigentum

Die Industriestaaten verändern sich hin zu Wissensgesellschaften. Und der Verdrängungswettbewerb in den gesättigten Märkten wird zunehmend härter. Mit dieser Entwicklung einhergehend sind immaterielle Rechtsgüter wie Marken, Copyrights, Software und Internet-Geschäftsmodelle zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren des 21. Jahrhunderts geworden.

Neue Herausforderungen brauchen neue Strategien

Wir verfügen über tiefgreifende Kenntnisse, wenn es um den Schutz und die Verwertung von Rechtsgütern wie Marken, Copyrights, Software und Internet-Geschäftsmodelle geht. Das umfasst insbesondere die Anmeldung und dauerhafte Überwachung von Markenrechten, die Abwehr und Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche, die Gestaltung von Lizenzverträgen, insbesondere auch Softwareverträge, Internet- und IT-Recht (e-commerce), die Absicherung von werblichen Aussagen, sowie die Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.